Das Master-Studium
Mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der universitären Fakultät Naturwissenschaften der MSB Medical School Berlin bieten wir sowohl Bachelor- als auch Masterabsolventen die Möglichkeit, erweiterte Kompetenzen in einem Fachgebiet der Psychologie zu erwerben. Die Inhalte des Masterstudienganges Rechtspsychologie ergänzen sich zum einen wechselseitig in der beruflichen Praxis mit dem Master Psychologie Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie hervorragend, stellen andererseits aber auch ein eigenständiges Studienangebot zur Erweiterung der fachlichen Kompetenzen im Bereich der Rechtspsychologie dar.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie erfüllt nach Prüfung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin die vom Bundesverwaltungsgericht auf Grundlage des §5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG festgestellten (Mindest-)Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Land Berlin. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass diese Möglichkeit nur für einen Studienbeginn des vorausgesetzten Bachelorstudiengangs Psychologie vor September 2020 besteht, d.h. bis zum Inkrafttreten des neuen Psychotherapeutengesetzes ab 01.09.2020.
Berufsbild und Karrierechancen
Die Studierenden des Masterstudienganges Rechts-psychologie weisen mit dem Abschluss Master of Science nach, dass sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderungen eines praktischen Anwendungsfeldes reflektieren und bewältigen können. Sie sind berufsbezogen durch die Vermittlung von Fachkompetenz und Methodenkompetenz qualifiziert. So verfügen sie über ein breites Spektrum von Untersuchungs- und Forschungsmethoden. Sie sind vertraut mit der im rechtspsychologischen Kontext erforderlichen psychologischen Diagnostik. Aufgrund der allgemeinen und spezifisch auf die Fragestellungen der Rechtspsychologie bezogenen Methodenkenntnisse sind sie im besonderen Maße für die Tätigkeit in forschungs-bezogenen Einrichtungen qualifiziert.
Der Masterstudiengang Rechtspsychologie bietet über die bereits erreichte Berufsqualifikation hinaus die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie anzuschließen und die im Masterstudiengang erworbenen Kenntnisse umfänglich einzubringen. Nach der derzeit geltenden Weiterbildungsordnung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs können bis zu 50% der Lehrinhalte aus dem Hochschulstudium der Psychologie in der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden.
Aus den aktuellen Trends kann insbesondere für folgende Tätigkeitsfelder ein bestehender und zunehmender Beschäftigungsbedarf abgeleitet werden:
- im Straf- und Maßregelvollzug
- in Einrichtungen der ambulanten Straftäterbehandlung
- in der Jugendgerichtshilfe
- in rechtspsychologischen Praxen und Instituten
- in Einrichtungen der Rechtspflege, z.B. Justizbehörden
- in Beratungsstellen für Opfer von Straftaten
- im Polizeidienst
- in universitären Einrichtungen
- in Kliniken mit forensischen Abteilungen
- in kriminologischen Forschungseinrichtungen
Studienplan und Studienschwerpunkte
Berufliche Handlungskompetenz:
- Psychische Erkrankungen I, II
- Neurowissenschaften
- Medizin für Psychologen
- Forschungsmethodik I, II
- Verhaltenstherapeutische Interventionen
- Tiefenpsychologische/psychoanalytische Interventionen I
- Intervention im Kindes- und Jugendalter I
Berufsübergreifende Handlungskompetenz:
- Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement
- Management für Psychologen
Erweiterte Fachkompetenzen:
- Fragestellungen im gerichtlichen Verfahren
- Aussagepsychologische Fragestellungen
- Familienrechtliche Fragestellungen
- Begutachtung des Beschuldigten im Strafverfahren
- Fragestellungen im Straf- und Maßregelvollzug
- Begutachtung des Täters im Straf- und Maßregelvollzug und interventionsorientierte psychologische Tätigkeit
- Fragestellungen in weiteren Rechtsbereichen
- Begutachtung im Zivil- und Verwaltungsrecht und kriminalwissenschaftliche Tätigkeiten
Praktische Anwendung:
- Fallarbeit mit Supervision
Wissenschaftliche und methodische Kompetenz:
- Methoden der Rechtspsychologie (Gutachtentechnik/Untersuchungs- und Forschungsmethoden)
- Masterarbeit mit Kolloquium
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in unser Masterstudium der Rechtspsychologie gibt es an der MSB folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 10 BerlHG
- erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Psychologie (in der Regel Durchschnittsnote mindestens 2,5), welches adäquat dem Curriculum des Bachelorstudienganges Psychologie der Fakultät Naturwissenschaften der MSB Medical School Berlin ist
Studiengebühren:
Die Studiengebühren belaufen sich auf 795 Euro im Monat. Zusätzlich kommen eine einmalige Immatrikulationsgebühr in Höhe von 100 Euro hinzu.
Das Studium an der MSB Medical School Berlin kann auch mit Hilfe von BAföG, Bildungs- und Studienkrediten oder dem MSB Stipendium finanziert werden. Weitere Infos dazu bekommen Studieninteressierte bei der Hochschule.
Besonderheiten des Studiengangs
Als Besonderheit bietet der Masterstudiengang „Rechtspsychologie“ an der MSB die Möglichkeit auf einen Doppel-Masterabschluss. Der Studiengang kann demnach nicht nur eigenständig, sondern auch als Weiterführung der Qualifikation des Masterabschlusses in „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ in nur einem Jahr studiert werden.