Master Strafrecht 7 Studiengänge
Inhaltsverzeichnis
Das Master-Studium Strafrecht
Das Strafrecht, oder Kriminalrecht, beinhaltet jene Gesetze und Rechtsnormen, die im Rechtssystem eines Staates bestimmte Verhaltensweisen verbieten und folglich mit einer Strafe belegen, die im Falle der Zuwiderhandlung als Rechtsfolge eintritt. Ziel des Strafrechts ist der Schutz von beispielsweise Leben, Eigentum, Sicherheit oder Integrität des Staates. Das Master-Studium Strafrecht vermittelt Kenntnisse und Methoden in beispielsweise den Bereichen allgemeines Strafrecht, Strafprozessrecht, Staatsrecht, Polizeirecht, Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, transnationales Strafrecht, Steuer- und Umweltstrafrecht, Insolvenz- und Wettbewerbsstrafrecht, Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht, Geldwäsche und ihre Verbindungen zur Steuerhinterziehung oder Verfahrensrecht. Daneben bietet das Master-Studium Strafrecht Schwerpunkte und Vertiefungsmöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Kriminologie, Polizeiwissenschaft oder Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie
Universität für Weiterbildung Krems
Delinquenz, Forensik und Resozialisierung
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Departement Soziale Arbeit
Kriminologie und Kriminalprävention
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Polizeimanagement
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie
Universität Konstanz
Typische Lehrveranstaltungen
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Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätstheorien
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Strafvollzug und Straffälligenhilfe
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Kriminologie und Viktimologie
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Gesellschaftliche und politische Funktionen des Strafrechts
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Jugendkriminalität
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Unternehmensstrafrecht und Wirtschaftskriminalität
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Völkerstrafrecht
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Kriminalitätsbekämpfung und Prävention
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Jugendstrafrecht
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Strafrecht und Strafprozessrecht
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Bilanzrecht und Insolvenzrecht
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Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Voraussetzungen für das Master-Studium Strafrecht
Für ein Master-Studium im Bereich Strafrecht ist in erster Linie ein Hochschulabschluss auf mindestens Bachelor-Niveau in Strafrecht oder einer äquivalenten Rechtswissenschaft von mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erforderlich. Master-Studiengänge, die eine Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums von sieben Semestern verlangen, bieten in der Regel die Möglichkeit eines zusätzlichen, dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden Semesters in dem weiterführende Aspekte des Strafrechts gelehrt werden. Englischsprachige Master-Studiengänge im Bereich Strafrecht erfordern einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse durch gängige Zertifikate (TOEFL, IELTS, CAE). Neben diesen allgemeinen Kriterien können je nach Hochschule facheinschlägige Praktika und Motivationsschreiben erforderlich sowie örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC nach Abschlussnote des Bachelor-Studiums) und Eignungsfeststellungsverfahren gegeben sein.
Berufsaussichten nach dem Master-Studium Strafrecht
Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Strafrecht werden in aller erster Linie in den klassischen rechtswissenschaftlichen Berufen des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin für Strafrecht, des Staatsanwalts bzw. der Staatsanwältin oder des Richters bzw. der Richterin tätig. Darüber hinaus bieten aber auch die Bereiche der Polizei, des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe, der Sozialarbeit mit Sträflingen, in sozialen Diensten, in der öffentlichen Verwaltung, in der Aus- und Fortbildung, sowie in leitenden Positionen in Kriminalämtern, Justizministerien und Grenzschutzorganisationen. Aber auch Finanzbehörden, die Steuerfahndung, die Unternehmensberatung und die private Investigation stellen potenzielle, wenn auch auf den ersten Blick ungewöhnliche, Beschäftigungsfelder von Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Strafrecht dar.