Master Steuerrecht 7 Studiengänge in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

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Das Master-Studium Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Teilbereich der Rechtswissenschaft, der die Festlegung und Erhebung von Steuern regelt. Dazu gehören die Steuergesetze selbst sowie Vorschriften zur Steuerverwaltung und zur Finanzgerichtsbarkeit. Die rechtliche Regelung der Verteilung der erhobenen Steuern hingegen zählt nicht zum Steuerrecht.

Das Master-Studium vermittelt unter anderem Kenntnisse in der Systematik des Steuerrechts, im europäischen Wirtschaftsrecht, im internationalen Privatrecht sowie in nationalen Steuersystemen. Studierende können sich dabei etwa auf den Vergleich von Rechtssystemen, grenzüberschreitende Steuerplanung oder das EU-Steuerrecht spezialisieren.

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Studiengänge

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Steuerrecht

Rheinische Hochschule Köln

Master of Laws | 3 Semester (berufsbegleitend)
DE   Köln

Steuerrecht

Universität Potsdam

Master of Laws | 2 Semester (Vollzeit)
DE   Potsdam

Steuerrecht und Steuerlehre

Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden

Master of Business Administration | 4 Semester (berufsbegleitend)
DE   Amberg

Steuerrecht und Steuerlehre

Technische Hochschule Köln

Master of Laws | 5 Semester (berufsbegleitend)
DE   Köln

Tax Law - Steuerrecht

Leuphana Universität Lüneburg

Master of Laws | 5 Semester (berufsbegleitend)
DE   Lüneburg

Unternehmens- und Steuerrecht

Universität Potsdam

Master of Laws | 3 Semester (Vollzeit)
DE   Potsdam

Wirtschafts- und Steuerrecht

Ruhr-Universität Bochum

Master of Laws | 3 Semester (Teilzeit)
DE   Bochum
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Typische Lehrveranstaltungen

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Ertragssteuern und internationaales Steuerrecht
  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Personengesellschaftsrecht
  • Streitbeilegung und Mediation
  • Verfahrensrecht und Finanzstrafrecht
  • Bilanzrecht und Rechnungslegung
  • Insolvenzrecht und Sanierungssteuerrecht
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Voraussetzungen für das Master-Studium Steuerrecht

Für ein Master-Studium im Bereich Steuerrecht ist in erster Linie ein Hochschulabschluss auf mindestens Bachelor-Niveau in Steuerrecht oder einer äquivalenten Rechtswissenschaft von mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erforderlich. Master-Studiengänge, die eine Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums von sieben Semestern verlangen, bieten in der Regel die Möglichkeit eines zusätzlichen, dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden Semesters in dem weiterführende Aspekte des Steuerrechts gelehrt werden. Englischsprachige Master-Studiengänge im Bereich Steuerrecht erfordern einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse durch gängige Zertifikate (TOEFL, IELTS, CAE). Neben diesen allgemeinen Kriterien können je nach Hochschule facheinschlägige Praktika und Motivationsschreiben erforderlich sowie örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC nach Abschlussnote des Bachelor-Studiums) und Eignungsfeststellungsverfahren gegeben sein.

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Berufsaussichten nach dem Master-Studium Steuerrecht

Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Steuerrecht werden in einigen Bereichen beruflich tätig, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Steuerrecht in Beziehung stehen. Zum einen bietet sich die Möglichkeit in einem freien Beruf im Steuerrecht tätig zu werden. So arbeiten Steuerrechtler und Steuerrechtlerinnen beispielsweise als Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, im Notarwesen, in der Steuerberatung, in der Wirtschaftsprüfung, als Wirtschaftstreuhänder bzw. Wirtschafttreuhänderin oder in als selbstständige Unternehmensberater bzw. Unternehmensberaterinnen. Aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten in der Justiz und im Vollzug stehen Absolventen und Absolventinnen offen. Darüber hinaus arbeiten Absolventen und Absolventinnen des Steuerrechts auch in der öffentlichen Verwaltung, im Controlling, Rechnungswesen und in Steuerabteilungen von mittleren und größeren Unternehmen, Organisationen Verbänden, Stiftungen und Kammern.