Das Studium
- Hochschulabschluss* mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder steuerrechts- oder rechtswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points **
- oder erstes juristisches Staatexamen
- oder Hochschulabschluss* gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit fachlichem Bezug zum Master-Studium (hierbei sind die Brückenkurse BWL und Recht erfolgreich zu absolvieren)
- aktuelle Berufstätigkeit***
Die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung aus § 36 StBerG sind hiervon unabhängig und getrennt vollständig bei der zuständigen Steuerberaterkammer nachzuweisen.
Zu beachten ist, dass für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bestimmte berufspraktische Zeiten abgeleistet sein müssen.****
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bstbk.de/de/berufsbild-steuerberater/der-steuerberater/zulassung-zur-pruefung
Die Kontaktdaten der Steuerberaterkammern in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier: https://www.bstbk.de/de/ueber-uns/steuerberaterkammern
*Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulischen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt.
**Die FOM vergibt Credit Points (CP) nach dem Standard des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Sie messen den Arbeitsaufwand für das Studium.
***In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
**** Es erfolgt keine Prüfung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen durch die FOM.
Studieninhalte
1.Phase:
Präsenzveranstaltungen an der FOM Hochschule
Sie vertiefen Ihr steuer- und wirtschaftsrechtliches Wissen unter anderem in der Bilanzierung, im Unternehmensrecht sowie bei Compliance-Themen und entwickeln Ihre Entscheidungs- und Führungsfähigkeiten konsequent weiter.
1. Semester
Entscheidungsorientiertes Management
- Klassische Entscheidungslehre als Bezugsrahmen für Managemententscheidungen
- Managemententscheidungen aus psychologischer Sicht
- Managemententscheidungen im Strategiekontext
Einführung Ertragsteuern
- Überblick über die verschiedenen Ertragssteuern
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
- Gesellschaftsformen und Rechtsformwahl
- Recht der Personengesellschaften
- Recht der Körperschaften
- Umwandlungsrecht
2. Semester
Führung & Nachhaltigkeit [INT]
- Führungstheorien, -stile, -techniken und –instrumente
- Normative & Strategische Unternehmensführung als Ausgangspunkt für Diversitäts- und
Nachhaltigkeitsaspekte - Verankerung von Nachhaltigkeit in der
Wertschöpfungskette - Ethische Aspekte bzgl. Führung und Nachhaltigkeit
Einführung Handels- und Steuerbilanzen
- Handelsbilanzrecht: Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach dem HGB
- Möglichkeiten und Grenzen handelsrechtlicher Jahresabschlusspolitik
- Einführung in das Bilanzsteuerrecht
Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
- Wirtschaftsdelikte und Steuerstrafrecht
- Ziel, Funktion und Bedeutung von Compliance
- Überblick über wichtige Compliance-
relevante Themenfelder - Compliance Managementsysteme
Transfer Assessment¹: Transferbericht 1
2. Phase:
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung²
Sie nehmen am Fernunterricht, Klausurenvorbereitungskurs und Klausurenkurs des Steuerrechts-Institut KNOLL teil und bekommen die Lehrmaterialien nach Hause gesendet (alle drei Kurse finden als Fernlehrgang statt). Sofern Sie am FOM Hochschulzentrum in Köln und Bonn eingeschrieben sind, haben Sie die Wahl, an den Lehrgängen des Steuerrechts-Instituts KNOLL oder am Präsenzkurs „Grundlehrgang“ (inklusive Klausurenvorbereitung) der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes Köln teilzunehmen³. Sie entscheiden sich vor Studienbeginn für eine der Möglichkeiten. Für beide Varianten übernimmt die FOM Ihre Anmeldung. In dieser Phase absolvieren alle Studierenden zusätzlich Kurz-Repetitorien an der FOM. Hier finden auch die Modulprüfungen statt.
3. Semester
Einkommensteuerrecht
- Steuerliche Behandlung von Gebäuden
- Steuerliche Behandlung von wiederkehrenden Bezügen und Veräußerungsgeschäften
- Einkommensteuerliche Folgen im Erbfall
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Verfahrensrecht
- Wirksamkeit, Bekanntgabe und Korrektur von Steuerverwaltungsakten
- Einspruchs- und finanzgerichtliche Verfahren
- Steuerliche Haftung
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer
- Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Einlagen
- Sonderfälle bei der Einkommensermittlung
- Hinzurechnung und Kürzung in der Gewerbesteuer
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Umwandlungssteuerrecht
- Formwechsel
- Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften
- Einbringungsvorgänge
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Transfer Assessment¹: Transferbericht 2
4. Semester
Umsatzsteuerrecht
- Der Umsatzsteuerliche Leistungsaustausch
- Steuerbefreiungen
- Vorsteuerabzug und -berichtigung
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Bilanzsteuerrecht
- Ansatz- und Bewertungsvorschriften
- Sonderfälle beim Anlage- und Umlaufvermögen
- Bilanzänderung und -berichtigung
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Erbschaftssteuerrecht & internationales Steuerrecht
- Tatbestände und Berechnung der Erbschaftsteuer
- Bewertungsregeln des BewG
- Doppelbesteuerungsabkommen und OECD-Musterabkommen
- Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG und Verrechnungspreise
- + Kurz-Repetitorium und Prüfung an der FOM
Transfer Assessment¹: Transferbericht 3
3. Phase:Abschlussprüfungen
Im 5. Semester können Sie die Prüfung zum
Steuerberater an der Steuerberaterkammer in Ihrer Region ablegen⁴. Parallel dazu verfassen Sie Ihre Master-Thesis und schließen nach bestandenem Kolloquium Ihr Studium mit dem Master of Laws (LL.M.) ab.
5. Semester
Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer bzw. der Steuerberaterprüfungsstelle in Ihrer Region
Master-Thesis und Kolloquium an der FOM Hochschule
1) Die Studierenden werden kontinuierlich dabei unterstützt, die Studieninhalte in ihre eigene berufliche Praxis zu übertragen. Durch verschiedene Methoden analysieren die Studierenden die Anwendbarkeit des Gelernten sowie ihre persönliche Kompetenzentwicklung.
2) Start i.d.R. bereits zum Ende des zweiten Semesters.
3) Beide Kooperationspartner bieten optional und ergänzend auch weitere Vorbereitungskurse zur Steuerberaterprüfung an.
4) Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung erfolgt durch Sie und wird nicht von der FOM vorgenommen. Bitte beachten Sie die
gesonderten Zulassungsbedingungen, welche von der jeweiligen Prüfungsstelle geprüft werden.
Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung hat durch die Studierenden selbständig zu erfolgen und wird nicht von der FOM vorgenommen.
[INT] Alternativ können Sie auch ein FOM Auslandsangebot belegen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das International Office unter 0800 660 88 00.
Voraussetzungen
- Hochschulabschluss* mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder steuerrechts- oder rechtswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points **
- oder erstes juristisches Staatexamen
- oder Hochschulabschluss* gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit fachlichem Bezug zum Master-Studium (hierbei sind die Brückenkurse BWL und Recht erfolgreich zu absolvieren)
- aktuelle Berufstätigkeit***
Die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung aus § 36 StBerG sind hiervon unabhängig und getrennt vollständig bei der zuständigen Steuerberaterkammer nachzuweisen.
Zu beachten ist, dass für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bestimmte berufspraktische Zeiten abgeleistet sein müssen.****
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bstbk.de/de/berufsbild-steuerberater/der-steuerberater/zulassung-zur-pruefung
Die Kontaktdaten der Steuerberaterkammern in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier: https://www.bstbk.de/de/ueber-uns/steuerberaterkammern
*Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulischen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt.
**Die FOM vergibt Credit Points (CP) nach dem Standard des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Sie messen den Arbeitsaufwand für das Studium.
***In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
**** Es erfolgt keine Prüfung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen durch die FOM.
Standorte
Angeboten wird der Studiengang an den folgenden Studienzentren:
Berlin | Bremen | Dortmund | Düsseldorf | Essen | Frankfurt am Main | Hamburg | Köln | Mannheim | München | Stuttgart
Studienmodell
Campus-Studium
Im Campus-Studium studieren Sie in den Hörsälen an einem von 34 FOM Hochschulzentren. Dabei profitieren Sie vom persönlichen Kontakt mit Kommilitoninnen und Lehrenden. Dieser Austausch untereinander und die Möglichkeit, Lehrinhalte zu diskutieren, sind das Kernelement der Präsenzlehre und tragen maßgeblich zum Studienerfolg bei.