Das Master-Studium
Die Stadt- und Raumplanung beschäftigt sich mit den vielfältigen Bedürfnissen der Gesellschaft an die bebaute und unbebaute Umwelt und den sich daraus ergebenden Nutzungskonflikten und Handlungsmöglichkeiten, u. a. in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Ökonomie, Freizeit und Erholung, Mobilität, Naturschutz sowie soziale und technische Infrastruktur. Stadt- und Raumplanerinnen und -planer versuchen, gegensätzliche Nutzungsansprüche an den Raum abzuwägen, Konflikte zu vermeiden und Planungsprozesse zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. Sie entwickeln Lösungsansätze sowie Strategien und begleiten die Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten.
Karriere/Berufsfelder
Stadt- und Raumplanerinnen und -planer finden sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor Einsatzbereiche. Eine große Nachfrage besteht in der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene sowie auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Weiterhin sind sie in privaten Planungsbüros tätig.
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben umfassende Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der räumlichen Planung gemäß den Anforderungen der Stadtplanerlisten der Architektenkammern. Zusätzlich sind sie nach Abschluss dieses Studiums befähigt, in Forschung und Wissenschaft tätig zu sein. Mit erfolgreichem Abschluss wird der akademische Titel „Master of Sciene“ (M. Sc.) vergeben. Dieser qualifiziert für praktische und wissenschaftliche Arbeitsfelder in der Stadt- und Raumplanung, u. a. auch für den höheren öffentlichen Dienst, und berechtigt zur Promotion.
Studieninhalte
Der viersemestrige Masterstudiengang Stadt- und Raumplanung_Positionen baut konsekutiv auf dem Bachelorstudiengang Stadt- und Raumplanung_Fundamente auf und führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss, der darüber hinaus zur Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Stadtplaner*innenliste) und zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner*in“ berechtigt.
Das Masterstudium besteht aus Projekten, Expertisen und- Wahlmodulen der Schwerpunktbereiche:
- Städtebau | Stadtentwicklung | Wohnen
- Gesellschaft | Umwelt | Politik
- Infrastruktur | Ökonomie | Recht
Es sind zweimal drei Seminare aus jeweils fünf Angeboten zu wählen. Die Angebote sind alle frei wählbar. Für die individuelle Profilbildung besteht aber auch die Möglichkeit, sich in der Wahl der Angebote fester an einem Schwerpunktbereich zu orientieren und sich diesen im Masterzeugnis ausweisen zu lassen. Im ersten und zweiten Semester werden Studienprojekte zu aktuellen planerischen Fragen durchgeführt.
Studienaufbau
Neben den Pflichtmodulen gibt es Projekte und Möglichkeit für interdisziplinäre und interkulturelle Möglichkeiten, wie z.B. Fremdsprachen. Im ersten und zweiten Semester werden Studienprojekte zu aktuellen planerischen Fragen durchgeführt. Die Studienprojekte werden als Gruppenarbeit organisiert, um teamorientiertes Arbeiten und zielorientierte Kommunikation zu professionalisieren.
Das Off-Campus-Modul eröffnet mit drei Optionen „Trittsteine“ in das Berufsleben, z. B. durch Praxiskontakte, Forschungserfahrungen oder internationale Vernetzungen: entweder (1) einem Auslandssemester, (2) einem Berufspraktikum im In- oder Ausland oder (3) einem selbstorganisierten Studien- und Forschungsaufenthalt „VorOrt“ im ländlichen Raum oder im urbanen Kontext mit lokalen Kooperationspartnern. In Kombination mit der parallel verlaufenden Wissensvermittlung über Vorlesungen und Seminare bilden die Studienprojekte ein Bindeglied zur beruflichen Praxis.
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Stadt- und Raumplanung_Positionen setzt einen ersten Hochschulabschluss oder einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie mit einem Gesamtprädikat von mindestens 2,0 (gut) in der Studienrichtung Stadt- und Raumplanung voraus.
Studierende der Studienrichtung Stadt- und Raumplanung mit einem Gesamtprädikat von mindestens 2,3 (gut) werden zum Masterstudiengang zugelassen, wenn die Bachelor-Arbeit mit einer Note besser als 2,0 (mindestens 1,9) bewertet worden ist.
Liegt der Abschluss in einem verwandten Studiengang vor, müssen zusätzlich zu einem Gesamtprädikat von mindestens 2,0 (gut) grundlegende Kompetenzen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:
- Planungsrecht
- Städtebau und Freiraumplanung
- Stadt- und Landschaftsplanung
- Regionalplanung und Raumordnung
- Stadt- und Raumsoziologie
- Planungsmethoden
- Planungskommunikation
- Stadt- und Regionalökonomie
- Projektarbeit
Werden einzelne Kompetenzen nach Satz 2 nicht nachgewiesen, können im Einzelfall abweichend von Satz 1 Auflagen erteilt werden, die dem Ausgleich dieser fehlenden Kompetenzen dienen.
Bewerbung/Zulassung
An der Fachhochschule Erfurt ist die Bewerbung nur über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich. Dafür ist im Bewerbungszeitraum ein Link zum Bewerberportal freigeschaltet.
Beginn: Wintersemester
Numerus Clausus: Nein
Immatrikulationszeitraum: 15.05. – 31.07.