Der Lehrgang
Der stete Wandel, die Komplexität und die immer neuen Herausforderungen der Arbeitswelt bringen eine rasante Entwicklung im Bereich des Personalrechts mit sich. Nationale Gesetze, EU-Recht, internationales Recht, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen formen die komplexe Landschaft. Das Weiterbildungsprogramm vermittelt praktische Falllösungskompetenzen, verknüpft Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und richtet sich an Leiter_innen von Personalverrechnungsabteilungen, Steuerberatung und Personalmanagement.
Zielgruppe
- Steuerberater*innen, die im Bereich Arbeits- und Personalrecht eine zusätzliche postgraduale Ausbildung erwerben und in der Klient*innenberatung auch entsprechend einsetzen wollen
- Mitarbeiter*innen (insb. Personalverrechner*innen) von Steuerberatungskanzleien, die ihr Wissen vertiefen und erweitern wollen
- Absolvent*innen eines Jus- oder Wirtschaftsstudiums, die eine spezielle Zusatzqualifikation im Bereich Personalrecht erwerben wollen
- Führende Mitarbeiter*innen in Personalabteilungen bzw. Personalbüros, die zwecks beruflicher Weiterbildung eine Zusatzausbildung auf Hochschulniveau erwerben wollen
Ausbildungsschwerpunkte
- Einführung in die Rechtswissenschaften
- Arbeitsrecht Vertiefung
- Sozialversicherungsrecht Vertiefung
- Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen
- Individualarbeitsrecht
- Verfahrensrecht Grundlagen und Vertiefung
- Internationales Personalrecht
- Vertiefung Personalverrechnung
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium jeglicher Studienrichtung;
- Für Nichtakademiker*innen eine gleichzuhaltende berufliche Qualifikation in adäquater Position und mind. 2 Jahre (Matura) bzw. 5 Jahre (ohne Matura) Berufserfahrung
Lehrgangsbeitrag
EUR 8.490,-