Der Lehrgang
Übersetzen ist der schriftliche Transfer von einem Ausgangstext in einen anderssprachigen Zieltext. Die Fachakademie (FAK) bietet
- eine sprachliche Ausbildung in Englisch – Französisch – Spanisch
- mit den Fachgebieten Wirtschaft oder Technik
- eine abwechslungsreiche Ausbildung durch Projekte, Workshops, Firmenbesuche und EU-geförderte Auslandspraktika
- ein internationales Lehrerkollegium
- eine marktorientierte Ausbildung
- eine technisch auf hohem Niveau aus-gestattete Schule am Puls der Zeit
- einen attraktiven Standort
Berufsbild
Anforderungen an gute Übersetzerinnen und Übersetzer sind:
- sichere schriftliche Beherrschung von Muttersprache und Fremdsprache(n) – 100%ig akkurater inhaltlicher Transfer des Ausgangstextes; treffender, angemessener Transfer von Stil und Ausdrucksebene
- Kenntnis der kulturspezifischen Merkmale der Sprachräume
- Kenntnis der Methodik bei der Bewältigung von Übersetzungsproblemen
großes Allgemeinwissen - fachliche Kompetenz – textrelevantes Sachwissen
- gute Recherchekompetenz – schnelles Einarbeiten in neue Fachgebiete
- effiziente Nutzung des Internets für Recherchezwecke
- sicherer Umgang mit moderner Textverarbeitung und computergestützten Arbeitsmitteln
- sicherer Umgang mit den Arbeitsmitteln des Übersetzers: Kenntnis von Wörterbüchern,
- Nachschlagewerken, aktuellen Publikationen, Terminologiedatenbanken, elektronische Medien, etc.
- Teamfähigkeit
- Schnelligkeit und Pünktlichkeit bei der Erfüllung von Übersetzungsaufträgen
Ausbildungsschwerpunkte
Bei Ihrer Anmeldung für die Fachakademie bestimmen Sie Ihre Sprachkombination: Die erste Fremdsprache, die während der Ausbildung sowohl qualitativ wie auch quantitativ Priorität hat, und eine zweite Fremdsprache. Die Basissprache ist Deutsch. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass Sie sich bei bestimmten Sprachenkombinationen automatisch auf ein Fachgebiet festlegen.
Ihr Fachgebiet ist Ihr Spezialgebiet, das Sie sich sowohl inhaltlich als auch terminologisch besonders gründlich erarbeiten. Wir bieten die beiden Bereiche Wirtschaft und Technik an. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. An der Fachakademie bei Französisch als erster Fremdsprache wird ausschließlich das Fachgebiet Wirtschaft angeboten.
Die folgenden Unterrichtsfächer und Ausbildungseinheiten sind fachgebietsspezifisch:
- Fachkunde/Fachterminologie, deutsch und zweisprachig
- Fachübersetzungen in/aus der ersten Fremdsprache
- Stegreifübersetzen
- CAT (Terminologie und Terminologierecherche, Translation Tools)
- fachliches Dolmetschen
- Unterrichtsgänge (In- und Ausland)
- Projekte
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
- Mittlerer Schulabschluss und die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung BFS für Fremdsprachenberufe
- Alle Bewerber/innen müssen sich ggf. einer Aufnahmeprüfung unterziehen.
Absolventen/innen der BFS oder andere Bewerber/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen können bei Bestehen der Aufnahmeprüfung und nach vorheriger Beratung durch die Fachleitungen in das zweite Studienjahr der FAK eintreten.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die notwendigen Deutschkenntnisse müssen vor Beginn der Ausbildung am FIM extern erworben werden. Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert:
- Das Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Instituts
- Die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), Niveaustufe 5 / C1.1 bei „Deutschkurse bei der Universität München e.V.“ in der Agnesstraße 27, 80798 München
- Die TestDaF-Prüfung (Niveaustufe 5 / C1.1) des „Sprachen und & Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München
- Der erfolgreiche Abschluss des „Studienkollegs“
- Die TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) (C1) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 5 in allen vier Teilfertigkeiten
Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht.