Schneller Überblick
Studienbeginn: 01. Oktober (WiSe)
Studienform/- dauer: Vollzeit, 4 Semester
Doppelmaster*: Vollzeit, 2 Semester (*in Verbindung mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie)
Studiengebühr: 795 Euro/ Monat, Einschreibegebühr: einmalig 100 Euro
Abschluss: Master of Science
Einsatzgebiete:
- Straf- und Maßregelvollzug
- ambulante Straftäterbehandlung
- Jugendgerichtshilfe
- Praxen und Institute
- Einrichtungen der Rechtspflege
- Beratungsstellen
- Polizeidienst
- Kliniken
- Forschungseinrichtungen
Studienprofil
Mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der Fakultät Humanwissenschaften (Universität) der MSH wird sowohl Bachelor- als auch Masterabsolventen die Möglichkeit geboten, erweiterte Kompetenzen in einem Fachgebiet der Psychologie zu erwerben. Die Inhalte des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie ergänzen sich zum einen wechselseitig in der beruflichen Praxis mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie hervorragend, stellen andererseits aber auch ein eigenständiges Studienangebot zur Erweiterung der fachlichen Kompetenzen im Bereich der Rechtspsychologie dar.
Das Masterstudium verfolgt das Ziel, die Studierenden in den Anwendungsfeldern der Rechtspsychologie zu qualifizieren. Die Rechtspsychologie stellt dabei den Oberbegriff einerseits für die Forensische Psychologie und andererseits für die Kriminalpsychologie dar.
Es geht zum einen um die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen der Entstehung, Aufrechterhaltung, Aufdeckung und Bestrafung sowie Prävention von delinquentem Verhalten. Zum anderen wurde eine spezialisierte Ausbildung für Rechtspsychologen geschaffen, die im Strafvollzug, Maßregelvollzug (Forensische Kliniken für Straftäter mit psychischen Störungen, Justizvollzugsanstalten), bei der Polizei, in Ambulanzen und Beratungsstellen für Straffällige oder Opfer, oder in kriminologischen Forschungseinrichtungen tätig sein möchten. Des Weiteren werden die Studierenden theoretisch und mit einem intensiven Praxisbezug in den Verfahren der psychologischen Begutachtung ausgebildet.
Berufs- und Karrierechancen
Aus den aktuellen Trends kann insbesondere für folgende Tätigkeitsfelder ein bestehender und zunehmender Beschäftigungsbedarf abgeleitet werden:
- im Straf- und Maßregelvollzug
- in Einrichtungen der ambulanten Straftäterbehandlung
- in der Jugendgerichtshilfe
- in rechtspsychologischen Praxen und Instituten
- in Einrichtungen der Rechtspflege, z.B. Justizbehörden
- in Beratungsstellen für Opfer von Straftaten
- im Polizeidienst
- in universitären Einrichtungen
- in Kliniken mit forensischen Abteilungen
- in kriminologischen Forschungseinrichtungen
Besonderheiten/Vorteile/Sonstiges
Besonderheit
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie bietet über die bereits erreichte Berufsqualifikation hinaus die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie anzuschließen und die im Masterstudiengang erworbenen Kenntnisse umfänglich einzubringen. Nach der derzeit geltenden Weiterbildungsordnung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs können bis zu 50 Prozent der Lehrinhalte aus dem Hochschulstudium der Psychologie in der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden.
Zitat
„Rechtspsychologie ist für mich eines der spannendsten Teilgebiete der Psychologie. „Unterscheiden sich wahre von gelogenen Aussagen?“ „Wie kann die Rückfallgefahr von Straftätern eingeschätzt werden?“ „Mit welchen Methoden lässt sich das Kindeswohl beurteilen?“ etc. Die Rechtspsychologie, deren Bedeutung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, beschäftigt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens. Hierbei spielen Forschungs- und Anwendungsbereiche mit Bezügen zu verschiedenen Rechtsgebieten (z.B. Straf- und Zivilrecht) eine Rolle. Besondere Schwerpunkte stellen die psychodiagnostische Begutachtung für Gerichte und andere Institutionen der Rechtspflege (z.B. Glaubhaftigkeits-, Prognose- oder familienpsychologische Gutachten), die psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug sowie die Forschung im Bereich der Prävention, Viktimologie und Polizeipsychologie dar. Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie qualifiziert für eine professionelle, wissenschaftlich basierte Tätigkeit in diesen Bereichen.“
Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm, Studiengangsleitung Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in das Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie gibt es folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG);
- ein mit Erfolg abgeschlossenes Bachelorstudium der Psychologie wird vorausgesetzt. Dieses muss äquivalent mit dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Psychologie der MSH sein.
Die Studiengänge an der MSH Medical School Hamburg sind NC-frei: Talent, Motivation und Disziplin zählen mehr als der Notendurchschnitt auf dem Zeugnis. Pünktlichkeit, gute Leistungen und Engagement während des Studiums sind hingegen von großer Bedeutung.
Finanzierung
Die Möglichkeiten der Finanzierung eines Hochschulstudiums sind vielfältig. Welche die für die eigene Situation passende ist, muss jeder Studierende individuell für sich selbst entscheiden. Ihnen stehen zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten zur Auswahl: BAföG, KfW-Studienkredit eltern- und studienfachunabhängig ohne Sicherheiten, Begabtenförderung, DKB-Bank-Studienkredit, Studenten-Bildungsfonds, Stipendium u.a. Das Bewerbermanagement der MSH berät Sie gerne bei Ihren Fragen.
Weitere Infos zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier