Das Master-Studium
Der Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax) der Universität Hamburg ist ein Markenzeichen. Der Master of International Taxation ist der erste Studiengang, in dem das Thema der Internationalen Besteuerung so umfassend behandelt wird. Und er ist bis heute in Konzeption und Intensität in Deutschland einmalig. Der Master ist ein Studiengang, der juristische und wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Internationalen Besteuerung in sich vereinigt. Die Veranstaltungen des Masterstudiengangs finden, damit Berufstätige teilnehmen können, freitags und sonnabends von 9 bis 17 Uhr statt und garantieren eine umfassende Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen des internationalen Steuerwesens.
Betriebswirtschaftliche, steuerplanerische, steuerrechtliche und finanzwissenschaftliche Fragestellungen werden in einem integrierten Konzept behandelt: Die Ausbildung ist universell und umfasst etwa 530 Unterrichtsstunden. Die hohe Qualität des Master-Titels wird durch intensive Prüfungen sichergestellt. Im Laufe des Studienjahres müssen Sie rund 10 Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Tests bestehen und innerhalb von zwölf Wochen eine 60-seitige Masterarbeit schreiben. Die Anforderungen, die an Sie als Studiengangsteilnehmer/innen gestellt werden, sind hoch. Wenn Sie die Qualität und den Umfang Ihres Wissens durch zahlreiche Prüfungen und durch die Abschlussarbeit bewiesen haben, wird Ihnen der akademische Titel Master of International Taxation verliehen.
Berufsbild und Karrierechancen
Der akademische Titel Master entwickelt sich national und international immer mehr zum maßgebenden Ausweis einer speziellen Qualifizierung. Er ist deshalb eine Karrierevoraussetzung, gerade in einem Berufsfeld, in dem lebenslanges Lernen unverzichtbar ist. Mit dem Titel Master of International Taxation weisen Sie sich als Mitglied des kleinen Kreises von Experten/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung aus. Der Master-Titel verschafft Ihnen eine Zusatzqualifikation, die angesichts der Globalisierung und des immensen Einfluss des Europäischen Rechts auf die Unternehmenspraxis wertvoll und unverzichtbar ist. Absolventinnen und Absolventen sollen für Aufgaben unternehmerischer Steuerplanung und für die Analyse der Systeme internationaler Unternehmensbesteuerung qualifiziert sein.
Zielgruppe:
Seit 2001 bietet er eine optimale Fortbildung für Steuerberater/innen, die Mandanten/innen auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Besteuerung grenzüberschreitender Beziehungen in der erforderlichen Qualität betreuen wollen. Zur Zielgruppe des Studiengangs gehören aber auch Hochschulabsolventen/innen, die das Steuerwesen zu ihrem Spezialgebiet gemacht haben.
Studienplan und Studienschwerpunkte
Grundlagen 1
- Einführung in den Studiengang
- Einführung in die Finanzwissenschaft
- Internationale Besteuerungsrechte (Prüfung)
- Internationaler Steuerwettbewerb
- Neutralität der Steuern und Gleichbehandlung
- Internationale Rechnungslegung
- Accounting for Taxes
Grundlagen 2
- Unbeschränkte Steuerpflicht
- Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Beschränkte Steuerpflicht
- EU-Steuerrecht
- Allgemeine Regeln der DBA
- 1. Fachberaterklausur (Prüfung)
Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit
- Betriebsstätten
- Personengesellschaften
- Körperschaften
- Zwischengesellschaften
- Schifffahrt
- 2. Fachberaterklausur (Prüfung)
Besteuerung des Lieferungs- und Leistungsverkehrs
- Internationale Güter- und Faktorströme
- Besteuerung internationaler Umsätze aus volkswirtschaftlicher Sicht
- Umsatzsteuer (Prüfung)
- Verrechnungspreise
- Internationaler Auskunftsverkehr
- 3. Fachberaterklausur (Prüfung)
Besteuerung der nicht-unternehmerischen Tätigkeit
- Zinsbesteuerung aus volkswirtschaftlicher Sicht
- Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren
- Internationaler Mitarbeitereinsatz (Prüfung)
- Wegzugsbesteuerung
- Internationale Erbschaftsteuer (Prüfung)
Steuersysteme der EU-Staaten
- Steuerrecht von EU-Staaten
- Klausur
Steuersysteme der Nicht-EU-Staaten
- Steuerrecht von Nicht-EU-Staaten
- 2 Prüfungsleistungen
Steuerplanung
- Finanzierung
- Verlustberücksichtigung
- Umwandlungen
- Unternehmenskauf
- Rechtsformwahl
- Holdingbesteuerung
- Steuerplanung (Fallstudie)
Masterarbeit
In der Masterarbeit erfolgt die vertiefte Bearbeitung eines aktuellen oder grundlegenden Themas aus dem Themenbereich des Masterstudienganges. Die Masterarbeit ist entsprechend den Regeln der rechtswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Methodik zu erstellen. Dazu gehört Literaturrecherche, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ansichten und Gerichtsentscheidungen sowie Erarbeitung eines eigenen Standpunktes. Das Thema wird durch den Betreuer der Masterarbeit festgelegt, wobei die Wünsche des Studierenden zu berücksichtigen sind.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem weiterbildenden Masterstudiengang ist formal qualifiziert, wer einen ersten Hochschulabschluss (FH, Universität, Diplom, Magister, 1. Staatsexamen, Bachelor, Master, in bestimmten Fällen auch Abschlüsse der Berufsakademien) sowie Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr besitzt.
Kosten:
Der Studiengang Master of International Taxation ist gebührenpflichtig (z.Z. 12.500 Euro).
Lehrgang Internationale Unternehmensbesteuerung
Der Master of International Taxation stellt auf Grund seines interdisziplinären Ansatzes hohe Anforderungen an die Teilnehmer/innen. Die intensive Behandlung betriebswirtschaftlicher, finanzwissenschaftlicher und rechtlicher Aspekte der internationalen Besteuerung setzt Grundkenntnisse in den behandelten Gebieten voraus. Eine effiziente und erfolgreiche Teilnahme ist daher nur gewährleistet, wenn Sie von Anfang an in der Lage sind, Fragestellungen mit zum Teil hohem Schwierigkeitsgrad zu diskutieren und die angebotenen Lösungskonzepte zu beurteilen.
Unserem Kurs ist daher ein Lehrgang vorgeschaltet, der sicherstellen soll, dass alle TeilnehmerInnen von Beginn an über die erforderlichen Grundkenntnisse der Internationalen Besteuerung, insbesondere der Internationalen Unternehmensbesteuerung, verfügen. Die Kosten dafür sind in der Gebühr für den Masterstudiengang enthalten.
Dieser Lehrgang zum Thema Internationale Unternehmensbesteuerung umfasst zwölf Lektionen (jeweils rund 70 Seiten), die den Teilnehmer/innen zugesandt werden. Die ersten drei Lektionen müssen vor Beginn des Master-Kurses durchgearbeitet werden. Am ersten Unterrichtswochenende erfolgt dann ein schriftlicher Test, der sicherstellen soll, dass alle Teilnehmer/innen über die erforderlichen Mindestkenntnisse verfügen. Der Test kann problemlos abgelegt werden, wenn die Lektionen sorgfältig durchgearbeitet worden sind. Die restlichen neun Lektionen müssen vor den entsprechenden Modulen durchgearbeitet werden.
Der Lehrgang wurde vom Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) in Kooperation mit dem EUROFORUM Verlag entwickelt.