Der Lehrgang
Die Fachkräftesicherung ist eine große Herausforderung für das Gastgewerbe. Motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter werden gebraucht und stehen hoch im Kurs. Diese Aufstiegsfortbildung ist Ihre Eintrittskarte für attraktive Managementpositionen in dieser Branche, denn Sie erwerben genau die Kompetenzen, die Sie als Führungskraft in der Hotellerie und Gastronomie benötigen.
Der Lehrgang ist ideal
- wenn Sie eine Ausbildung im Hotel- oder Restaurantfach absolviert und einschlägige Berufserfahrung gesammelt haben und sich weiter qualifizieren möchten.
- wenn Sie als Quereinsteiger mit Branchenerfahrung eine Zusatzqualifikation erwerben wollen.
- wenn Sie eine Position im mittleren bis gehobenen Management des Gastgewerbes anstreben oder sich mit einem Unternehmen im Gastgewerbe selbstständig machen wollen.
Sie erwerben die Kenntnisse, die Sie für die Übernahme von leitenden Aufgaben im Restaurant, im Hotel oder in der System-, Erlebnis- und Eventgastronomie beherrschen müssen. Neben der Gästebetreuung übernehmen Sie Marketingaufgaben und behalten dabei stets die aktuellen Trends im Auge. Sie planen und kalkulieren gastgewerbliche Angebote und organisieren deren Durchführung. Dabei koordinieren Sie die anfallenden Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und achten auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Lernstoff
Lern- und Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Gästeorientierung und Marketing
- Branchenbezogenes Management
- Branchenbezogenes Recht
- Gastronomische Angebotsformen
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme benötigen Sie gastronomische oder kaufmännische Grundkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Die IHK-Prüfung besteht aus zwei Teilen. Um zum IHK-Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WBQ)“ zugelassen zu werden, brauchen Sie
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zum IHK-Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ werden Sie zugelassen, wenn Sie
- die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt haben und
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder dem Kaufmännischen verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder dem Kaufmännischen verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen können.
Die geforderte Berufspraxis muss im Gastgewerbe erworben sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts im Gastgewerbe haben.
PC-Voraussetzungen
Die Nutzung des Online-Campus „waveLearn“ ist erforderlich, um das Lehrgangsziel zu erreichen. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Standard-Multimedia-PC mit Betriebssystem Windows, einen Internetzugang und einen aktuellen Browser.
Studienbeginn und Studiendauer
Sie können jederzeit mit dem Kurs „Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK)“ beginnen. Der Kurs dauert 18 Monate bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 9 Stunden. Sie können auch schneller vorgehen oder sich mehr Zeit lassen, denn wir bieten Ihnen einen Betreuungsservice von 0 Monaten. Dieser Service ist bereits in Ihrer Studiengebühr enthalten. Eine weitere kostenlose Verlängerung ist nach individueller Absprache möglich.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance
Testen Sie Ihren Fernlehrgang 4 Wochen kostenlos. So lernen Sie Ihre und unsere Möglichkeiten am besten kennen und können entscheiden, ob es für Sie „passt“. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wir geben Ihnen weitere 14 Tage Zeit, die Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen keine Studiengebühren berechnet. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird angerechnet. Starten Sie deshalb jetzt und ohne Risiko mit Ihrem Kurs „Fachwirt/Fachwirtin im Gastgewerbe (IHK)“!