Das Master-Studium
Ziel des Studiengangs E-Government ist es, theoretische Perspektiven auf die Gestaltung und den Einfluss von Informationssystemen darzustellen und praktische Ratschläge für den effizienten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu vermitteln, um so die Digitalisierung in der Verwaltung gestalten zu können.
Durch neun Module im Bereich des E-Governments und des Informationsmanagements verbindet der Weiterbildungmasterstudiengang wissenschaftliche Fragestellungen mit einem starken Praxisbezug zum Tätigkeitsbereich der Studierenden. Der Studiengang kombiniert methodisches Wissen (z. B. Prozess- und Projektmanagement) mit Domänenwissen (z. B. Design digitaler Dienstleistungen im öffentlichen Sektor) und technischen Inhalten (z. B. IT-Architekturrahmenwerke).
Karrierechancen
Gesellschaftlich bedeutende Querschnittsthemen, insbesondere Nachhaltigkeit, Inklusion und Diversität, werden modulübergreifend aufgegriffen. Dabei wird vor allem das Potenzial der Digitalisierung zur Verbesserung gesellschaftlicher Entwicklungen in den Vordergrund gestellt.
E-Government und die digitale Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen eröffnet beispielsweise einen einfacheren und gerechteren Leistungszugang für sozial benachteiligte Gruppen, indem Antragsverfahren vereinfacht oder barrierefrei gestaltet werden. Gleichermaßen kann durch das zusätzliche Digitalangebot der Ressourcenverbrauch auf Seite der Verwaltung als auch auf Seite der Bürger*innen bzw. Unternehmen gesenkt werden.
Studienplan
Der Masterstudiengang „E-Government“ besteht aus insgesamt neun Modulen (inkl. Projektarbeit & Masterarbeit) und wird berufsbegleitend absolviert. Die Präsenzlehrveranstaltungen finden i.d.R. als Blockveranstaltungen an 4,5 aufeinander folgenden Tagen, ausschließlich in kleinen Gruppen mit i. d. R. maximal 25 Teilnehmenden, statt.
In der semesterübergreifenden Projektarbeit zu einer speziellen Problemstellung des E-Governments aus dem beruflichen Kontext sollen die Teilnehmenden zeigen, dass sie eigenständig, auf Basis wissenschaftlicher Literatur, Problemlösungen erarbeiten können. Ziel des Moduls ist es, die praktische Anwendung der erlernten theoretischen Kenntnisse einzuüben. Durch den Vortrag der Projektarbeit soll zudem die Präsentationsfähigkeit der Teilnehmenden geschult werden.
- Modul 1: Einführung IT-Management und IT-Governance
- Modul 2: Prozess- und Projektmanagement im Öffentlichen Sektor
- Modul 3: IT-Architekturrahmenwerke und -konzepte des Öffentlichen Sektors
- Modul 4: Change Management & Innovation
- Modul 5: Digitale Plattformen als Motor der Digitalisierung in der Verwaltung
- Modul 6: IT-Recht
- Modul 7: Design Digitaler Dienstleistungen und Plattformökosysteme im öffentlichen Sektor
- Modul 8: Projektarbeit und Präsentation
- Modul 9: Masterarbeit
Zugangsvoraussetzungen
Auf Antrag können Bewerber/-innen zum Weiterbildungsstudiengang E-Government zugelassen werden, die
- an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben
- und über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung verfügen
- die Prüfung zum Master „E-Government“ nicht endgültig nicht bestanden haben und hierüber eine entsprechende Erklärung abgeben.
Für Bewerber/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Voraussetzung der schriftliche Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erbracht; er ist nicht erforderlich für Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist.
Teilnahmeentgelt
Das Teilnahmeentgelt für das Studium beträgt 13.700,- Euro. Darin enthalten sind die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die Seminarunterlagen sowie die Prüfungsleistungen. Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.
Der berufsbegleitende Master of Science E-Government an der Universität Münster erfüllt gemäß dem Prüfungsausschuss des Studiengangs E-Government den § 9 der Qualifizierungsverordnung - QualiVO LG2 allg Verw vom 04.11.2014 des Landes Nordrhein-Westfalen zur beruflichen Entwicklung durch Qualifizierung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.