Die Ausbildung
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II zum 1. Januar 2017 und des MDK-Reformgesetzes wurde die zusätzliche Betreuung, die bis Ende des Jahres 2016 im § 87b SGB XI geregelt wurde, mittlerweile in die § 43b und 53b SGB XI überführt. Dadurch wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung durch Betreuungsassistenten gesetzlich festgeschrieben, so dass der Senior als Mensch wieder ein Stück weit in den Vordergrund gerückt ist.
Die Absicht ist, durch individuelle Zuwendung, Kommunikation mit den Betreuten und höhere Wertschätzung Senioren eine größere Sicherheit und bessere Orientierung zu geben. Diese fördernde Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und fördert insgesamt die Lebensqualität älterer Menschen - eine schöne Aufgabe und befriedigende Arbeit für Betreuungskräfte.
Berufsbild und Zielgruppe
Die Bertelsmann-Stiftung prognostizierte in ihrer Studie, dass in Deutschland in den nächsten Jahren Hunderttausende zusätzliche Pfleger und Betreuungsassistenten für Senioren ausgebildet werden müssen, um einen Betreuungs- und Pflegenotstand abzuwenden. Eine Ausbildung in diesem Bereich bedeutet also eine sichere berufliche Existenz. Die Mehrzahl der älteren Menschen wird in Zukunft rüstig sein und - mit Hilfe eines Betreuers - aktiv am Leben teilhaben wollen. Wirkliche Pflegefälle sind in der Minderheit. Dementsprechend werden auch mehr Betreuungskräfte benötigt als examinierte Altenpfleger.
Das Haupttätigkeitsfeld liegt in der Arbeit als Seniorenbetreuer bzw. Betreuungsassistent, wobei der Mensch im Vordergrund steht. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen werden Tätigkeiten verstanden, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der Betreuten positiv beeinflussen können. Die Betreuungsmaßnahmen können dabei sowohl im stationären Umfeld z.B. in Pflegeheimen als auch im ambulanten bzw. häuslichen Bereich stattfinden. In der häuslichen Umgebung sind Betreuungskräfte – neben Familienangehörigen, die meist wenig Zeit haben – in vielen Fällen ein zentraler Ansprechpartner und unterstützen Pflegebedürftige. Sie übernehmen eine Mittlerrolle zwischen den betreuten Menschen, dem familiären Umfeld und außenstehenden Personen und fördern so Teilhabe am Leben und der Gemeinschaft.
Schlechte Arbeitsbedingungen im Pflegeheim, großer Zeitdruck am Arbeitsplatz, wenig soziales Miteinander und eine zu geringe Entlohnung frustrieren viele Arbeitnehmer stationärer Einrichtungen. Die berufsbegleitende Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI stellt eine geeignete Alternative dar, um selbstbestimmt und in einem befriedigenden Umfeld arbeiten zu können.
Zielgruppe
- Interessierte ohne einschlägige Erfahrungen im Betreuungs- und Pflegebereich, die eine berufliche Qualifikation in einem zukunftssicheren Beruf anstreben
- nicht examinierte Altenpflegekräfte, die sich weiter qualifizieren wollen
- Interessierte, die eine neue Qualifikation anstreben und sich erst einmal zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI ausbilden lassen wollen, um in ihrem neuen Beruf zu arbeiten und sich die Option für weitere, darauf aufbauende Ausbildungsmodule offen halten wollen (z. B. zum Wohngruppenleiter)
Ausbildungsschwerpunkte
- Gesellschaftliche Aspekte des Alterns
- Biologische Aspekte des Alterns
- Menschen mit Behinderungen - Definitionen, historische und soziologische Aspekte
- Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten
- Wahrnehmen, Verstehen, Handeln
- Kommunikation
- Demenz
- Körperliche Erkrankungen im Alter
- Demenz und psychische Erkrankungen im Alter
- Basispflege, Teil 1
- Basispflege, Teil 2
- Prophylaxe
- Allgemeine Hygiene
- Spezielle Hygiene
- Freizeitgestaltung
- Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Dauer, Beginn, Lernaufwand und Seminare
Ausbildungsdauer:
8 Monate Regelstudienzeit (individuelle Absprachen sind möglich)
Ausbildungsbeginn:
Jederzeit; die Ausbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.
Lernaufwand:
ca. 8 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe
Lernmaterial:
- 16 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen,
- Zwischentests nach jedem Studienbrief.
Voraussetzungen
Mit Beginn der Ausbildung:
- Nachweis eines Orientierungspraktikums von einer Woche (bzw. 40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.
Vor der Abschlussprüfung:
- Nachweis eines Kurses "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nicht älter als zwei Jahre) sowie
- eines Betreuungspraktikums mit einer Mindestdauer von 2 Wochen (80 Stunden) in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl.
Bei Nachweis entsprechender beruflicher Vorerfahrung, z. B. als Seniorenbetreuer und in der Basispflege brauchen die Praktika nicht absolviert zu werden. Bitte reichen Sie den/die Nachweis/e zusammen mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.
Teilnahmevoraussetzungen
- ein Mindestalter von 21 Jahren
- Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von dementiellen, psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen und psychische Stabilität
- Fähigkeit zur Reflektion des eigenen Handelns
Abschluss
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte
- BTB-Abschluss-Zertifikat "Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI"
Wenn Sie während der Ausbildung nicht an den erforderlichen praktischen Anteilen teilnehmen, erhalten Sie lediglich das Abschlusszeugnis „Grundlagen der Betreuungsarbeit“.
Das Besondere an dieser BTB-Ausbildung
- Neues, innovatives Ausbildungskonzept mit vielen Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung im Betreuungs- und Pflegebereich, dadurch eine sinnvolle Alternative zu examinierten Altenpflegeausbildungen
- Übrigens: Der besondere modulare Aufbau unserer Lehrgänge ermöglicht Ihnen darauf aufbauende Weiterbildungen in mehreren Stufen:
- Stufe 1: Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87 b)
- Stufe 2: Möglichkeit der Weiterbildung "Betreuung in der häuslichen Umgebung"
- Stufe 3: Möglichkeit der Weiterbildung zum Wohngruppenleiter
- Stufe 4: Möglichkeit der Weiterbildung zum Wohngruppenleiter mit dem Zusatzmodul BWL
- Stufe 1: Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87 b)
Weitere Vorteile für BTB-Schüler
- kostenfreie Teilnahme an unserem interdisziplinären Webinarangebot
- kostenfreie 2-jährige Weiterbetreuung durch das BTB nach dem offiziellen Ausbildungsende, falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der regulären Dauer nicht absolvieren konnten, dadurch können Sie die Studiendauer flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
- Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss erstatten wir Ihnen das erste Jahr Mitgliedschaft im Berufsverband für freie Gesundheitsberufe, der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit und Prävention (DGGP) e. V.
- Existenzgründungsberatung durch die Schulleitung
- spezielle Marketingberatung für Ihre spätere Praxistätigkeit durch unsere Spezialisten im BTB-Sekretariat: Herrn Stefan Waloschek (Design Werbemedien) und Herrn Joscha Körschgen (Internetauftritt)