Das Master-Fernstudium
Möchtest Du Architektur studieren, aber benötigst die Berufsbezeichnung „Architekt:in“ nicht unbedingt? Dann ist das Master-Fernstudium Architektur* der IU Internationalen Hochschule (IU) perfekt für Dich. Du lernst hier im digitalen Format, wie Du die Gebäude von morgen gestaltest.
Das Programm ist derzeit nicht kammerfähig: Du erwirbst damit fachliche Kompetenzen (berufsbefähigend), darfst allerdings nicht den geschützten Berufstitel Architekt:in tragen (berufsqualifizierend). Um in Deutschland diese Berufsbezeichnung zu erhalten, benötigst Du eine Eintragung in die Liste einer Architektenkammer. Eine Kammerzulassung kannst Du in der Regel erst nach Abschluss eines vier- oder fünfjährigen Architekturstudiums mit entsprechender Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren beantragen. Einige Länderkammern verlangen zusätzliche Qualifikationen. Die zuständige Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes entscheidet über die Eintragung in die Liste. Viele Kammern erteilen derzeit die Auskunft, dass sie keine Antragsteller:innen aufnehmen, die Architektur im Fernstudium studiert haben. Präsenzunterricht wird in der Regel noch als unerlässlich erachtet. Auch bei einem vorhergehenden anerkannten Bachelorstudiengang kann aktuell nicht die Aufnahme in eine Architektenkammer garantiert werden.
Trotzdem hat das Architektur-Masterstudium* der IU vieles zu bieten. Es ist staatlich anerkannt, akkreditiert und praxisnah. Wir arbeiten mit international erfolgreichen Expert:innen der Architekturbranche zusammen, die Dich bei Deiner professionellen Entwicklung unterstützen. Obwohl die Architektenkammer derzeit die Aufnahme nicht erlaubt und Vorbehalte gegenüber der Kompetenzvermittlung in der Online-Lehre hegt: Die staatliche Akkreditierung zeigt, dass unser Studienformat sich ebenso gut dafür eignet, die notwendigen Kompetenzen zu erlangen. Dabei setzen wir auf innovative Lehre: Die Studierenden lernen am physischen Modell, erstellen alles von der Handskizze bis zum digitalen Bild und interagieren untereinander und mit den Dozent:innen – aber eben online.
Die lange, mindestens 6-jährige Ausbildung als Architekt:in ist nur ein Weg in die Branche. Mit dem IU Masterstudium der Architektur* stehen Dir viele Karrieremöglichkeiten offen: Ob im Büro oder im öffentlichen Dienst, Du kannst als Entwerfer:in, Entwickler:in konstruktiver Details oder bei Bauprojekten Deinen eigenen Schwerpunkt finden und ausüben – auch ohne Kammerzulassung. Deckt sich das mit Deinen persönlichen Zielen, ist unser Fernstudium das Richtige für Dich.
* derzeit nicht kammerfähig
Vorteile
Studium selbstbestimmt gestalten
Plane Deinen Studienalltag, wie Du ihn willst. Du entscheidest selbst, ob Du lieber nachts oder tagsüber, in der Bib oder im Café lernst. Selbst Deinen Studienstart kannst Du flexibel wählen.
Studienalltag leicht organisieren
Auf Deinem Online-Campus bleibst Du immer auf dem Laufenden. Hier organisierst Du Dein ganzes Studium und hast alles kompakt an einem Ort – vom digitalen Skript bis zur Notenübersicht.
Lernstoff individuell vertiefen
Vertiefe Dein Wissen interaktiv, abwechslungsreich und passend zu Deinem Lerntyp. Mit multimedialen Tools wie Lern-KI, Live-Sessions und Learning Sprints bereitest Du Dich gezielt auf Deine Prüfung vor.
Prüfungen flexibel ablegen
Fühlst Du Dich sicher in der Übungsklausur? Dann schreib Deine Prüfung 24/7 online oder an einem Standort Deiner Wahl. Manche Kurse schließt Du z. B. auch mit einem Workbook oder Portfolio ab.
Karriere
Mit Deinen im Studium erworbenen fachlichen Grundlagen und essenziellen Gestaltungs- und Entwurfskompetenzen architektonischen Schaffens kannst Du in vielfältigen Bereichen der Architektur Karriere machen. Nach Deinem Abschluss arbeitest Du zum Beispiel als ...
Projektmitarbeiter:in in einem Architekturbüro (m/w/d)
In einem Architekturbüro bist Du an der Projektmitarbeit in allen Leistungsphasen architektonischen Schaffens beteiligt – von der Grundlagenermittlung und dem Vorentwurf bis zur Bauabnahme.
Mitarbeiter:in im Öffentlichen Dienst (m/w/d)
Im Öffentlichen Dienst wirkst Du an öffentlichen Bauvorhaben aller Art mit. Deine Kreativität setzt Du dabei z.B. in Bauämtern ein, wenn es um die Erstellung von Entwürfen, die Entwicklung von Konzepten oder die Objektbetreuung und Instandhaltung geht.
Mitarbeiter:in in der Planungsabteilung (m/w/d)
In der Planungsabteilung von Developer:innen, Liegenschaftsentwickler:innen, Bauträgern oder Wohnbaugenossenschaften bringst Du Deine Expertise bei der Erarbeitung der einzelnen Entwurfs- und Planungsleistungen einer Projektentwicklung sowie auch bei der Betreuung von Kund:innen ein.
Studienplan und Studienschwerpunkte
1. Semester
- Forschungsmethodik
- Projekt: Konzeptionell-experimenteller Entwurf
- Tendenzen und Diskurse der Gegenwartsarchitektur
- Human Centred Design
- Projekt: Human Centred Design
2. Semester
- Projekt: Konstruktiver Entwurf
- Projekt: Bauen im Bestand
- Computergeneriertes Entwerfen
- Projekt: Computergenerierter Entwurf
3. Semester
- Projekt: Öffentliche Bauten
- Wahlpflichtmodul A
- Wahlpflichtmodul B
4. Semester
- Masterarbeit
Zulassung
Wir machen's möglich: An der IU Internationalen Hochschule kannst Du Dein Wunschstudium starten, wenn Du folgende Voraussetzungen mitbringst.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes, grundständiges Studium im Bereich Architektur
- Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
- Abschlussnote mindestens „Gut“
Zusätzliche Fachkenntnisse
Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Building Information Modeling (BIM) sind erforderlich. Diesen Kurs kannst Du vor Deinem Studium kostenfrei bei uns absolvieren.
Deutschkenntnisse
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir für das deutschsprachige Studienprogramm einen Nachweis Deiner Deutschkenntnisse. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen:
- TestDaF (TND3, mind. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
- DSH (DSH-1)
- Telc (Telc Deutsch B2)
- ÖSD (ÖSD B2)
*Es liegt im Ermessen der IU Internationale Hochschule gfls. auch andere Sprachzertifikate Deutsch B2 (GER) zu akzeptieren.
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein.