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Religion - Medien - Interkulturalität
Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Masterstudiengang Religion - Medien - Interkulturalität richtet sich an Bachelor-Absolventinnen und -absolventen der katholischen Theologie sowie an andere Absolventinnen und Absolventen berufsqualifizierender Studiengänge (sofern diese über theologische Vorkenntnisse verfügen), die eine wissenschaftliche Qualifikation in theologisch-religiöser Kommunikation im Kontext der Interkulturalität oder der Medialität anstreben oder diese vertiefen wollen. Das Masterstudium befasst sich mit der Auseinandersetzung mit den Geltungsansprüchen der Religionen, insbesondere der christlichen Religion. Außerdem werden die beiden großen gesellschaftlichen Megatrends– die durch Globalisierung zunehmende Interkulturalität und die sich durch Digitalisierung verändernde Medialität – mit der religiösen Pluralität theologisch verknüpft. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für eine Tätigkeit in den Medien, Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder wissenschaftlichen Einrichtungen, Verlagen, internationaler Kulturpolitik, Verbänden und Unternehmen, insbesondere im Personalbereich sowie in Nicht-Regierungsorganisationen bzw. zivilgesellschaftlichen Institutionen, Parteien und Stiftungen. Daneben potentiell für Aufgaben im kirchlichen Bereich, mit der Einschränkung, dass für den kirchlichen Dienst ein Abschluss an einer katholischen Fakultät notwendig ist. Der Studiengang kann durch seine Forschungsorientierung auch als Vorbereitung auf die Aufnahme einer Promotion und damit einer wissenschaftlichen Laufbahn studiert werden. |
Ausführliche Beschreibung | |
Abschluss | Master of Arts Religion - Medien - Interkulturalität |
Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienbeginn | Der Studiengang kann im Sommer- wie Wintersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Miroslava Lerche |
Zugangsvoraussetzungen |
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Vorläufige Zulassung | Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80 Prozent der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung, und die Immatrikulation ist zurückzunehmen. |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungszeitraum | 01.05. - 31.08. für das Wintersemester 01.12. - 28.02. für das Sommersemester |
Bewerbungsadresse | Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge |